Bewegung bewahren!

Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie

Die Spezialisten für Ihren

Bewegungsapparat mit

einem modernen Spektrum

an individuellen

Behandlungsmethoden.

Spektrum

FAQ
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Akupunktur.
  • Wird die Akupunktur von der Kasse übernommen?

    Ja, die Kosten für die Akupunktur werden zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule bzw. des Kniegelenks vorliegen.

  • Wie oft muss ich zur Akupunktur kommen?

    Eine Akupunktur-Behandlung besteht in der Regel aus 10 Terminen, die 2 x pro Woche stattfinden sollten. Sie kann in Ausnahmefällen um weitere 5 Behandlungstermine verlängert werden bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen.

  • Wann wird die Akupunktur durchgeführt?

    Akupunkturbehandlungen werden ganztägig während der jeweiligen Sprechstundenzeiten durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Blutabnahmen.
  • Wie lange dauert es, bis ich ein Ergebnis habe?

    Das Ergebnis liegt ca. 2-3 Tage später vor – Sie können sich dazu auch telefonisch melden.

  • Wann kann ich zur Blutentnahme kommen?

    Die Blutentnahmen erfolgen Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin. Dabei brauchen Sie in der Regel nicht nüchtern zu sein.

Häufig gestellte Fragen.
  • Wie sind Ihre Öffnungszeiten?

    Unsere Öffnungszeiten lauten:

    Montag 8:00 bis 15:00

    Dienstag 8:00 bis 17:30

    Mittwoch 8:00 bis 12:30

    Donnerstag 8:00 bis 17:30

    Freitag 8:00 bis 12:30

  • Was muss ich tun, um eine Reha-Maßnahme zu beantragen?

    Der entsprechende Antrag wird hier ausgefüllt nach vorheriger Überprüfung einer entsprechenden Indikation – damit gehen Sie dann zur weiteren Bearbeitung zur Krankenkasse.

  • Kann eine AU vor- oder rückdatiert werden?

    Nein, das ist nicht möglich.

  • Muss ich eine Überweisung mitbringen, wenn ich zu Ihnen in die Praxis komme?

    Nein. Sofern Sie allerdings am Hausarzt Modell teilnehmen, benötigen Sie eine Überweisung durch Ihren Hausarzt

  • Soll ich Röntgenbilder und Befunde mitbringen?

    Ja, sofern Sie aktuelle Befunde oder Röntgenbilder vorliegen haben, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.

  • Wie schnell bekomme ich einen Termin in Ihrer Praxis?

    Wir sind bemüht, Ihnen einen zeitnahen Termin anzubieten. Notfallpatienten bekommen üblicherweise innerhalb von maximal 1-2 Tagen einen Termin.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einlagen.
  • Was ist eine podometrische Messung?

    Es handelt sich um eine dynamische Messung des Fussabdrucks während des Gehens/Abrollvorgangs.

  • Wie teuer ist die podometrische Messung?

    Der reine Schaumabdruck zur Einlagenerstellung wird über die Krankenkasse abgerechnet. Die podometrische Messung zur verbesserten Analyse Ihres Fußes und Gangbildes ist eine Leistung, die € 27,00 EUR gem. GOÄ Pos. 652A abgerechnet wird. Ihr Vorteil: Die Einlagen können mithilfe dieser Messung individuell und optimiert erstellt werden.

  • Muss sie wiederholt werden?

    Da sich die Füße durch das Tragen der Einlagen im Laufe der Zeit ändern, ist es sinnvoll, diese podometrische Messung nach Ablauf maximal eines Jahres (dann sind auch spätestens neue Einlagen erforderlich), durchzuführen. Sofern gewünscht, nehmen wir Sie in unser Praxis-RECALL System auf und erinnern Sie nach Ablauf eines halben Jahres an eine erneute Messung.

  • Wie oft bekomme ich Einlagen verschrieben?

    Sie können 2 Paar Einlagen pro Halbjahr über die gesetzliche Krankenkasse verschrieben bekommen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Röntgen.
  • Gibt es bei Ihnen einen Röntgenpass?

    Ja, wir bieten Ihnen einen Röntgenpass an bzw. wir füllen Ihren mitgebrachten Pass entsprechend aus.

  • Kann ich die Röntgenaufnahmen auch erhalten?

    Ja, Sie können auf Wunsch Ihre Röntgenbilder auf CD erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema DXA Messung.
  • Was ist das überhaupt genau, eine DXA Messung?

    Die DXA oder DEXA Messung (Dual Energy X-Ray Absorptiometry) ist das etablierteste und sicherste Verfahren zur Knochendichtemessung. Hervorzuheben ist die geringe Strahlenbelastung, die weniger als die natürliche Strahlenexposition eines Tages beträgt und damit wesentlich unter der Belastung durch normale Röntgenaufnahmen oder computertomographischen Untersuchungen liegt.

  • Sind DXA-Kontrollen erforderlich?

    In Abhängigkeit von Ihrem Befund wird Ihnen der Arzt einen Kontrolltermin empfehlen. Sofern Sie es wünschen, würden wir Sie in unser RECALL-Programm aufnehmen und entsprechend an Ihren Kontrolltermin erinnern.

Steinfurt