Akupunktur
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Schwerpunkte:
Die Kosten für eine Akupunkturbehandlungsserie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen insbesondere die Schmerzlokalität und die Schmerzdauer. In der Regel behandeln wir in der orthopädischen Praxis den Kniegelenksschmerz, auf Basis einer Verschleißerkrankung (Gonarthrose) und Schmerzen des unteren Rückens (LWS Syndrom) zu Lasten der GKV. Ob auch in Ihrem Fall die Akupunktur durchgeführt werden kann, muss gegenständlich im Rahmen einer ausführlichen Untersuchung im persönlichen Gespräch geklärt werden.
In unserer Praxis werden auch andere Erkrankungen, wie z. B. Tinnitus, Schwindel, Ellenbogengelenks- und Schulterschmerzen, HWS Syndrom, Schlafstörungen (...) mittels Akupunktur therapiert.
Mitunter kommen auch andere Akupunkturformen, wie z. B. die Ohrakupunktur nach Nogier, die Schädelakupunktur nach Yamamoto, die Triggerpunktakupunktur oder Elektroakupunktur zum Einsatz. Die Therapiekosten für diese Therapien werden allerdings nur von den privaten Krankenversicherungsträgern übernommen.
Die Therapiekosten für eine Akupunktursitzung werden gem. der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gem. GÖA Ziffer 269 oder 269a in Rechnung gestellt. Die Kosten variieren je nach Akupunkturform und zeitlichen Aufwand zwischen 26,81 - 71,40€ pro Sitzung. Details werden Ihnen im persönlichen Gespräch mitgeteilt.